Ein toller Tag
Am 12. Juni 2022 bereitete der Hochwasser-Verein ca. 130 ukrainischen Kindern mit ihren Müttern/ Eltern ein tolles Erlebnis. Sie konnten den ganzen Tag im Phanasialand in Brühl verbringen.
Aktion des "Goldene Jungs" e.V.
Seit dem 15. März 2022 haben in einem Hotel in Porz durch eine engagierte Hilfsaktion der Goldene Jungs e.V. ca. 100 Personen einen sicheren Ort gefunden. Gemeinsam mit der Stiftung des 1. FC Köln und dem Blau-Gelben Kreuz sorgen sie auch für die Verpflegung.
Hier wollen wir unterstützen
Geldspenden werden den "Goldenen Jungs" ein Fortsetzen dieser Aktion ermöglichen. Der Hochwasser Verein Pegel 10,69 e.V. hat bereits 1.000 € aus den Spendengeldern zur Verfügung stellen könnnen.
Wir bittten sie mit weiteren Spenden die Fortführung der Betreuung zu ermöglichen.
Vielen Dank
Abgesehen von Geldspenden wird auch Spielzeug für Groß und Klein zur Ausstattung eines "Spielraums" benötigt, in dem die Kleinen "nur" Kind sein dürfen, und ihnen hilft, über das Erlebte hinweg zu kommen. Sachspenden werden, wie üblich, im Landhaus Zündorf gesammelt. Auch hierfür
Vielen Dank
Das Protokoll finden sie demnächst im Mitgliederbereich
Satzung des Hochwasservereins Porz-Zündorf, 10,69 m e.V.
§ 1 Name, Sitz und Zweck:
1. Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen werden und trägt den Namen eingetragener Hochwasserverein Köln Porz-Zündorf 10,69 m.
2. Der Verein ist berechtigt, ein Vereinsemblem zu führen, dessen äußere Ausgestaltung der Vorstand bestimmt.
3. Der Verein hat seinen Sitz im Landhaus Zündorf in der Marktstraße 27 in 51143 Köln.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: Zweck des Vereins ist insbesondere die Unterstützung durch Hochwasser geschädigte, hilfsbedürftige Personen, im Sinne des § 53 AO, sowie die Förderung des Katastrophen- und Denkmalschutzes. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, und der Verein wird keinerlei Gewinne erwirtschaften. Geldwerte Mittel des Vereins dürfen nur nach Maßgabe der Satzung verwendet werden. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Wahrnehmung der Belange und Interessen hochwassergefährdeter und -geschädigter Anwohner im Einzugsbereich der Porz-Zündorfer Groov, der Leistung von Hochwasserhilfe und Beseitigung von Hochwasserschäden. Zur Erreichung dieses Zwecks werden sich Vorstand und Mitglieder mit den Fachbehörden, Hilfsorganisationen und anderen Einrichtungen auseinandersetzen, um durch Erreichung eines optimalen Hochwasserschutzes, insbesondere die denkmalwürdige Zeile des alten Porz-Zündorfer Ortskerns zu erhalten. Neben den allgemeinen Belangen zur Erhaltung von Natur und Umwelt strebt der Verein als konkretes Ziel eine Erhöhung der städtischen Hochwasserschutzwand auf eine Pegelmarke von 11,20 m (Köln) an.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist im Übrigen politisch neutral und bekennt sich zur verfassungsgemäßen Ordnung nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Der Verein wird zur Förderung und Durchsetzung seines Zwecks selbst regelmäßige Informationsveranstaltungen durchführen und auch an Veranstaltungen mit anderem Inhalt teilnehmen.
§ 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder:
1. Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, den Vereinszweck durch aktive Mitwirkung zu fördern, insbesondere die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung zu realisieren.
Allgemein haben die Mitglieder das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu fördern und vereinsschädigendes Verhalten zu unterlassen.
Alle Mitglieder sind zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen berechtigt und haben sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht.
§ 3 Mitgliedschaft:
Mitglied des Vereins kann jeder volljährige Zündorfer Einwohner, Gewerbetreibender oder Freiberufler werden, der durch Hochwasser geschädigt worden oder gefährdet ist. Das Mitglied wird auf Antrag vom Vorstand aufgenommen und erhält nach Aufnahme vom Vorstand einen Mitgliederausweis. Die Mitgliedschaft wird erst mit der Einzahlung des ersten Mitgliedsbeitrages an den Vorstand rechtswirksam. Jedem Mitglied ist auch ohne Verlangen eine Fotokopie der Satzung auszuhändigen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft:
1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte durch strafgerichtliche Verurteilung sowie im Falle der Auflösung des Vereins.
2. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt ist zum Ende eines Geschäftsjahres nach Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist zulässig. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform.
3. Der Verein ist berechtigt, ein Mitglied aus wichtigem Grund auszuschließen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere erhebliche Verstöße gegen die Grundsätze und Belange des Vereins, wie auch Verzug mit einem Mitgliedsbeitrag über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Eintritt der Fälligkeit trotz vorangegangener Mahnung. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem betroffenen Mitglied ist spätestens in der Mitgliederversammlung, die über seinen Ausschluss zu entscheiden hat, Gehör zu dem Ausschlussgrund zu gewähren.
4. In jedem Fall des Ausscheidens eines Mitglieds erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Insbesondere hat das ausscheidende Mitglied keinen Anspruch auf eine Abfindung gegenüber dem Verein.
§ 5 Mitgliedsbeiträge:
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung für das jeweils folgende Geschäftsjahr festgelegt.
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet am 31.12.1995.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zu entrichten und wird jeweils bis zum 15. Februar eines Kalenderjahres im Voraus fällig. Für die Mitgliedsbeiträge richtet der Verein ein Bankkonto oder Konto bei einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse ein.
Bei Eintritt eines Mitglieds während des laufenden Geschäftsjahres wird lediglich der anteilige Jahresbeitrag entsprechend der Dauer der Mitgliedschaft während dieses Kalenderjahres erhoben.
§ 6 Organe des Vereins:
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung:
1. Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geregelt. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einzuberufen, im Übrigen stets dann, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss vier Wochen vor der Mitgliederversammlung erfolgen. In der Einladung ist der Gegenstand der Beschlussfassung zu bezeichnen.
3. Abgesehen von den vorstehenden Fällen ist die Mitgliederversammlung auch dann einzuberufen, wenn dies durch mindestens 10 der eingeschriebenen Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
4. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst, vorbehaltlich anderweitiger Mehrheitserfordernisse in den durch diese Satzung geregelten Fällen. Ein Antrag gilt bei Stimmengleichheit als abgelehnt.
5. Die Leitung der Mitgliederversammlung und die Ausführung der gefassten Beschlüsse obliegen dem Vorstand.
6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
7. Über die Förmlichkeiten und den Inhalt einer Mitgliederversammlung ist vom Protokollführer ein Protokoll zu erstellen, das vom Protokollführer und mindestens einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Das Protokoll soll allen Mitgliedern innerhalb von vier Wochen nach der Beschlussfassung in schriftlicher Form zugeleitet werden.
§ 8 Vorstand:
1. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Ein Vorstandsmitglied kann unbeschränkt wiedergewählt werden. Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund zum Widerruf ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.
2. Der Vorstand i. S. des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Alleinvertretungsbefugnis. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende die Aufgaben des l. Vorsitzenden nur bei dessen Verhinderung wahrnimmt.
3. Der Vorstand ist berechtigt, Aufgaben der laufenden Geschäftsführung auf fachkundige Mitglieder zu delegieren, insbesondere für die finanziellen Angelegenheiten des Vereins einen Schatzmeister zu bestellen.
Der Vorstand wird für den·Verein ehrenamtlich tätig, und den Mitgliedern des Vorstands werden lediglich die notwendigen Auslagen bei der Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben erstattet.
4. Der Vorstand ist zuständig für die im Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 26ff BGB) genannten Fälle, insbesondere
für die Kontrolle des Schatzmeisters, wobei sich der Vorstand einem oder mehrerer Mitglieder der steuerberatenden Berufe zur Unterstützung bedienen darf.
Dem Vorstand obliegt die Überprüfung des Schatzmeisters und des Kassenbuchs. Jährlich ist hierüber ein schriftlicher Bericht anzufertigen und einmal jährlich in der Mitgliederversammlung vorzulegen.
§ 9 Satzungsänderungen:
1. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist die Mehrheit von 2/3 die erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
2. Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.
§ 10 Auflösung des Vereins:
1. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 die erschienenen Mitglieder erforderlich.
2. Nach Auflösung des Vereins wird das Vermögen des Vereins liquidiert. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für den Naturschutz, insbesondere den Schutz der Natur vor hochwasserbedingten Schäden.
§11
1. Soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anders bestimmt ist, finden die Vorschriften des Vereinsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 ff,5S ff BGB) Anwendung.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.
Unser erste Vorsitzender und Gründungsmitglied wurde während der Sitzung für seine 25-jährige Mitgliedschaft und sein unermüdliches Engagement geehrt.
Oktober 2021
Für ihre 25-Jährigen Mitgliedschaft im Hochwasser-Verein Pegel 10,69 e.V. wurden geehrt:
und
Christoph Breuer
Herzlich Willkommen
Sachspenden: Das wird gebraucht
Wenn Sie etwas in dieser Art spenden möchten, bringen sie es bitte zum Sammelort Landhaus Zündorf. Schön wäre es, wenn sie die Pakete nach Inhalt sortiert, beschriften.
Der neuen Lage Rechnung tragend, werden wir unsere Spenden nicht selbst an die ukrainisch/polnische Grenze bringen, sondern sie dem deutsch-ukrainischen Verein e.V. Blau-Gelbes Kreuz übergeben. Diese transportieren die Hilfsgüter dann in die Ukraine.
Etwas zum Wärmen und Festhalten
Diese Söckchen, wenn sie mal kleine Füßchen wärmen, befinden sich dann irgendwo in der Ukraine.
Diese Füßchen brauchen unsere Hilfe in der schrecklichen Zeit des Krieges.
Bitte unterstützen sie weiterhin mit Spenden für die Ukraine und Flüchtlingen, die sich hier in Sicherheit befinden.
Durch das verheerende Hochwasser der Jahre 1993/94 und 1994/95 entstand unter den betroffenen Anwohnern ein neues Gefühl der Zusammengehörigkeit und eine neue Solidarität, die schließlich 1996 zur Gründung unseres Vereins führte.
Haben Sie Fragen zu unserem Verein oder möchten Sie gerne Mitglied werden?
Wir sind gerne für Sie da. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir setzen und so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Wir freuen uns über neue Mitglieder!
11.01.2022
Sessionsorden des Prinzen von Ahrweiler
AHRLAAF
Heute hat eine Abordnung des Prinzen von Ahrweiler diesen Sessionsorden verliehen und Norbert Schäfer überbracht.
"In Anerkennung und Würdigung der Hilfsaktion, die der
Hochwasser-Verein Pegel 10,69 e.V. dort selbstlos eingebracht hat."
Das ist der Flutorden mit dem Verlauf der Ahr und der betroffenen Orte.
!!! Wir helfen !!!
In Europa herrscht Krieg. Am Morgen des 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Es ist die Eskalation eines Konflikts, der seit 2014 schwelt.
Wie in jedem Konflikt dieser Art sind die Zivilisten, hier vor allem Frauen und Kinder die am meisten Leid tragenden.
Der Hochwasser-Verein Pegel 10,69 e.V. unterstützt durch das Sammeln von Geld- und Sachspenden die Betroffenen.
Hier brauchen wir auch Ihre Hilfe:
Bitte spenden sie
SPENDENKONTO Stichwort Ukrainehilfe
Stadtsparkasse KölnBonn
IBAN: DE16 3705 0198 1003 5328 33
BIC: COLSDE33XXX
!!! Vielen Dank !!!
Das Hämmchen-Essen mit karnevalistischer Einlage am 20.02.2022 im Landhaus Zündorf
war ein voller Erfolg!
Mit dem Besuch des Porzer Kinderdreigestirns und Fünkchen, der Auftritt des Porzer Dreigestirns sorgten Jupp Menth und Martin Schops für die karnevalistische Brauchtumspflege.
!!! Vielen Dank für Spenden an den
Hochwasser-Verein Pegel 10,69 e.V. !!!
Hämmchen-Essen mit Karnevalistischer Einlage
am 20.02.2022 im Landhaus Zündorf
ab 17:30 Uhr Einlass
ab 18:30 Uhr Vortrag durch Jeck Krätzje und ...
ab 19:30 Uhr Essen (Hämmche mit Sauerkraut und Püree)
- a la carte mit Vorbestellung möglich -
Corona-bedingt stehen nur 26 Plätze zur Verfügung
Preis: 50 € p.p. (Verkauf ab sofort im Landhaus Zündorf)
!!! Während der Veranstaltung darf für den
Hochwasser-Verein Pegel 10,69 e.V.
gespendet werden !!!
!!! Hinweis: Es gilt die 2G+ Regel, also bitte Impfbestätigung und Ausweis nicht vergessen !!!
Pegel Köln:
Der Hochwasserverein Pegel 10,69 e.V.
wünscht allen ein
unbeschwertes erfolgreiches
Jahr 2022
und vor allem bleibt
GESUND
04.12.2021
Die Nikoläuse vom Hochwasserverein Pegel 10,69 e.V. in Ahrweiler
Der Hochwasserverein Pegel 10,69 e.V. wünscht allen
FROHE WEIHNACHTEN
und ein
gesundes erfolgreiches Jahr 2022
Ankündigung für den 23.12.2021
Einladung von Norbert Schäfer
Norbert lädt Mitglieder des Hochwasservereins Pegel 10,69 e.V. und Helfer
am 23.12.2021 um 19:00 Uhr
in das Landhaus Zündorf
zu Erbsensuppe und Reibekuchen ein. Auch Kölsch soll es geben.
Es wird um Rückmeldung an Norbert gebeten.
!!! Hinweis: Es gilt die 2G Regel, also bitte Impfbestätigung und Ausweis nicht vergessen !!!
!!! Freut Euch darauf !!!
Zeiten und Rahmenbedingungen
Fahrer & Helfer: Samstag, 04.12.2021 - 08:00 Landhaus Zündorf
Abfahrt 08:15 Uhr
oder alternativ
direkt 09:15 Uhr Marktplatz Ahrweiler
ab 09:30 Uhr Aufbau Marktplatz Ahrweiler
Beginn 11:00 Uhr
Bitte denkt an warme Kleidung und Masken
Fahrzeugaufteilung
Fahrer | freie Plätze | Mitfahrer | |
---|---|---|---|
Norbert, Caddy | 2 | Ausrüstung | |
Peter, Iltis | 1 | ||
Volker, Kuga | -- | Dieter | Brot/-chen |
Ulli | 1 | PA, SSys | |
Markus & Monika | 1 | Günther Grüger | Akkordeon |
Netzbrand, Sprinter | 1 | Ausrüstung | |
Kaupp, Sprinter | -- | Ausrüstung | |
Klaus & Silke | -- | ||
Bernd & Susann | -- | Mopeds |
Weitere Fahrer*innen mit KfZ bitte bei Andreas Schueler oder Volker Lück melden (E-Mail / WhatsApp,...)
Plan: Advend-Feier für Kindergärten, Grundschulen und betroffene Familien aus dem Ahrtal
Unsere Absicht:
Je nach Eingang der Spenden wird die Menge variieren
Es werden auch zwei Motorräder mit Nikolauskostümen vor Ort mit geschmückten Maschinen dabei sein für Fotos mit den Kindern und Familien.
Hier ist die Advent-Feier
25.11.2021
Norbert und Familie laden alle ehrenamtlichen Helfer zu einem leckeren Grünkohlessen mit Erfrischungsgetränk ein:
Aus gegebenen Anlass wird der Helferabend in das nächste Frühjahr / Sommer verschoben. Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle Rechte vorbehalten | Hochwasser-Verein Rheinpegel 10,69 e.V. Niederzündorf